Wenn es um die Wahl zwischen einer freiberuflichen oder einer gewerblichen Tätigkeit geht, gibt es einige wichtige Aspekte zu beachten. Es ist entscheidend zu wissen, welche Vorgaben für jede Form gelten und welche steuerlichen Unterschiede es gibt. Erfahre hier alles, was du über dieses Thema wissen musst
Es ist von großer Bedeutung, die Unterschiede zwischen einer freiberuflichen und einer gewerblichen Tätigkeit zu verstehen. Als Freiberufler musst du beispielsweise kein Gewerbe anmelden und zahlst in der Regel nur Einkommens- und Umsatzsteuer (unter bestimmten Umsätzen), während die Gewerbesteuer für dich keine Rolle spielt. Wenn du dich für eine freiberufliche Tätigkeit entscheidest, solltest du dies innerhalb von vier Wochen nach Beginn der Tätigkeit dem Finanzamt mitteilen.
Es ist wichtig, von Anfang an zu klären, ob du als Freiberufler oder als Gewerbetreibender eingestuft wirst. Diese Klärung erfolgt in der Regel durch das Finanzamt und hat steuerliche Auswirkungen. Es handelt sich nicht um eine formelle Anerkennung, sondern um eine steuerliche Einordnung. Für eine verbindliche Entscheidung müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein.
Bei künstlerischen Tätigkeiten ist es besonders wichtig zu prüfen, ob diese als freiberuflich gelten oder ob ein Gewerbe angemeldet werden muss. In solchen Fällen kann die Beratung eines Sachverständigen hilfreich sein, beispielsweise durch den Verband Bildender Künstler und Künstlerinnen Württemberg e.V. (VBKW).
Ein wesentliches Merkmal der Abgrenzung zwischen freiberuflicher Tätigkeit und Gewerbe ist die persönliche Arbeitsleistung. Wenn du aufgrund deiner Fachkenntnisse eigenverantwortlich handelst und leitend tätig bist, ist eine Gewerbeanmeldung in der Regel nicht erforderlich. Dies gilt auch, wenn andere freiberuflich tätige Arbeitskräfte beteiligt sind. Die leitende Tätigkeit muss sich auf die gesamte Tätigkeit erstrecken und beinhaltet die Organisation und Überwachung grundlegender Fragen. Es ist wichtig, dass du die volle Verantwortung für jeden Auftrag trägst.
Es besteht auch die Möglichkeit, eine Kombination aus freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit auszuüben. Bei Fragen dazu kannst du dich an deinen Steuerberater, Rechtsanwalt oder das IFB, das Institut für Freie Berufe Nürnberg, wenden.
Hinweis: Eine freiberufliche Tätigkeit unterscheidet sich von einer freien Mitarbeit und sollte nicht damit verwechselt werden.
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